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Warntafel verzinkt rot/weiß
Maße: 423x423mm lt. DIN 11030
Beleuchtungsvorschriften für an Traktoren angehängte Arbeitsgeräte Für alle am Schlepper angehängten Arbeitsgeräte gelten die gleichen Beleuchtungsvorschriften wie für Transportanhänger (§ 53 StVZO). Bei Anbaugeräten erfolgt die Kenntlichmachung durch rot-weiß gestreifte retroreflektierende Warntafeln.
Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: Bei Arbeitsgeräten mit einer Breite bis 1200 mm ist eine Warntafel anzubringen. Bei Arbeitsgeräten mit einer Breite bis 1700 mm sind zwei Warntafeln anzubringen.
Ragt ein Arbeitsgerät mehr als einen Meter nach hinten über die Schlussleuchten des Schleppers hinaus, muss die Kenntlichmachung mit einer Warntafel, einer Schlussleuchte und einem roten Rückstrahler erfolgen.
Anbaugeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Flächen der Begrenzungs- oder der Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen, müssen nach vorn mit zwei Warntafeln sowie zwei Begrenzungsleuchten und nach hinten mit zwei Warntafeln, zwei roten Schlussleuchten und zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Es sind Warntafeln bzw. -folien nach DIN 11030 zulässig.
"Warntafel verzinkt rot/weiß für Traktor Anbaugeräte"
"Warntafel verzinkt rot/weiß für Traktor Anbaugeräte"
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