Allgemeine Informationen vom Verkäufer:
Allgemeine Sicherheitshinweise zur Bedienung von automatischen Tor- und Türantrieben und Schranken
Der Betrieb von automatischen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
Gegenstände oder Personen dürfen sich nicht im Laufbereich des Tores befinden. Das Tor darf nur betätigt werden, wenn sich keine Person und kein Gegenstand im Laufbereich befindet. Zwar ist die eingebaute Kraftüberwachung bei Hindernisauflauf relativ zuverlässig, aber die Aufhaltekraft entspricht doch etwa der, wenn Sie das Tor per Hand bewegen würden und selbst das könnte ja z.B. zu einer Schramme am Auto oder zu blauen Flecken oder Prellungen führen.
Die automatisierte Anlage muß so ausgerüstet werden, dass die Bewegung gestoppt und reversiert, wenn eine Person oder ein Gegenstand Gefahr läuft, vom bewegten Teil der Anlage angefahren zu werden.
Das Anhalten von Hand des bewegten Teiles der automatischen Anlage ist zwar im Prinzip möglich, durch Unachtsamkeit könnten aber Hände oder Füße eingeklemmt werden. Es ist darauf zu achten, dass an der Haupt- und Nebenschließkante die Kraft immer richtig eingestellt ist. Bei falscher Einstellung kann die Kraft, die zum Aufhalten des Tores notwendig ist, zu groß werden. In den "Vorschriften für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Wert der Aufhaltekraft für Tore auf 150 N festgelegt. Die automatische Anlage darf mit Funk nur betätigt werden, wenn Sichtkontakt dazu besteht. Wenn die Anlage automatisch und ohne Sichtkontakt geschlossen werden soll, dann müssen die Haupt- und Nebenschließkanten mit elektrischen Kontaktleisten und Lichtschranken abgesichert werden. (siehe dazu Vorschriften BGR 232 (früher ZH 1/494), UNI 8612 und DIN EN 12445 / 12453 und vor allem die Tor-Produktnorm EN 13 241-1) .
Die externen Sicherheitseinrichtungen (Kontaktleisten, Lichtschranken, Not-Aus-Taster) müssen regelmäßig, einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf Funktion geprüft werden. Die Taster zur Betätigung des Tores müssen so gesichert werden, dass die Bedienung der automatischen Anlage durch Unbefugte und Kinder nicht möglich ist. Das gleiche gilt für die Benutzung des Handsenders.
Am Steuerungskasten liegen 230 V (teilweise 400 Volt ) an!
Die Installations- und Einstellarbeiten müssen gemäß den geltenden Vorschriften und den Angaben des Herstellers von qualifiziertem Fachpersonal vorgenommen werden. Der Hersteller und Lieferant haftet nicht für Schäden an Personen, Tieren oder Sachen, die auf eine fehlerhafte Installation zurückzuführen ist. Die Sicherheit des Gerätes unter dem elektrischen Aspekt ist nur bei korrekter Ausführung gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften einer fachgerechten Erdung gegeben. Die Überprüfung dieser grundlegenden Sicherheitsansprüche ist absolut erforderlich!
Der Hersteller haftet nicht für eventuell entstehende Schäden die aus nicht fachgerechtem, fehlerhaftem und unvernünftigem Gebrauch entstehen könnten.Betätigung des Gerätes durch Kinder und Behinderte verhindern.
Vor jedem Säuberungs- oder Wartungsvorgang das Gerät vom Stromnetz trennen. Bei Störungen und / oder fehlerhaftem Betrieb das Gerät sofort ausschalten und keine eigenständige Reparatur vornehmen, sondern diese ausschließlich qualifiziertem Fachpersonal überlassen. Reparaturen dürfen nur vom Hersteller selbst oder qualifizierten Fachwerkstätten unter Verwendung von Originalersatzteilen ausgeführt werden.
Bei der Installation gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften einen allpoligen Schalter vorsehen mit einem Öffnungsabstand zwischen den Kontakten größer 3 mm. Wir empfehlen zusätzlich einen Fehlerstromschutzschalter.
Der Betrieb von automatischen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers / Betreibers. Wenn das Gerät in Betrieb ist, nicht in Reichweite der Scharniere oder sich in Bewegung befindlichen mechanischen Geräteteilen aufhalten, da Körperteile und Kleidung ergriffen und nur schwer befreit werden können. Sich in Bewegung befindliche Tore, Türen oder Rolltore sind stets eine Gefahr für Personen, die sich in deren Wirkungskreis befinden. Tor, Tür oder Rolltor nur betätigen, wenn diese vollkommen sichtbar und der Wirkungskreis frei von Hindernissen ist.
Verhindern Sie den Aufenthalt von Kindern und Tieren im Wirkungskreis des Tores, der Tür oder des Rolltores. Untersagen Sie Kindern das Spielen mit der Öffnungsvorrichtung oder der Fernbedienung. Die Taster zur Betätigung des Tores sollten so gesichert werden, dass die Bedienung des Tores durch Unbefugte und Kinder nicht möglich ist. Das Gleiche gilt für die Benutzung des Handsenders.
Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit und des korrekten Betriebes der Anlage die Hinweise des Herstellers beachten und die Wartung qualifiziertem Fachpersonal anvertrauen.
Die externen Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsleisten, Lichtschranken, Not-Aus-Taster ) sollten regelmäßig etwa einmal jährlich, auf Funktion geprüft werden. Die für Notfälle vorgesehene Handbedienung gemäß der Angaben der Gebrauchsanweisung betätigen.
Es ist darauf zu achten, dass an der Haupt- und Nebenschließkante die Kraft immer richtig eingestellt ist. Bei falscher Einstellung kann die Kraft, die zum Aufhalten des Tores notwendig ist, zu groß werden. Wenn das Tor automatisch und ohne Sichtkontakt geschlossen werden soll, dann sollten die Haupt- und Nebenschließkanten mit elektrischen Sicherheitsleisten und Lichtschranken abgesichert werden. (siehe dazu auch die derzeit gültigen Vorschriften für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore).
Achtung !
Die automatischen Antriebe sind ausschließlich geeignet zur Automatisierung von Toren wie in den jeweiligen technischen Blättern ausgewiesen. Bei Anwendungen in anderen Bereichen können diese Antriebe nicht verwendet werden.
Bei unsachgemäßem Einsatz ist jede Haftung ausgeschlossen.
Unsere Handsender und teilweise auch Lichtschranken enthalten Batterien. Gemäß §12 der Batterienverordnung sind wir verpflichtet, Sie auf die Rückgabemöglichkeit wie folgt hinzuweisen:
§ 12
Hinweispflicht
Wer gewerbsmäßig Batterien an private Verbraucher abgibt, hat an für den Verbraucher gut sichtbarer Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln darauf hinzuweisen,
dass die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,
dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist und
welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 haben.
Wer Batterien im Versandhandel abgibt, hat die Information gemäß Satz 1 Nr. 1 bis 3 in der Warensendung und in den Katalogen zu geben.
Weitere Details finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/battv/index.html#BJNR065800998BJNE002004320