Roundup Ultramax ist ein nichtselektives Blattherbizid zur Anwendung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst und Zierpflanzenbau und auf Wegen und Plätzen mit und ohne Holzgewächse. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze verteilt. Daher werden auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten bekämpft. Unkrautbekämpfungsmittel stets sicher verwenden.
Artikeldetails:
Anwendungszeitraum: Mai – Oktober
Anwendung im Temperaturbereich von 15 bis 25 °C
Anwendungsbedingungen: bei Trockenheit
Regenfest bereits nach 1 Stunde
Verkürzte Wartezeit zur Bodenbearbeitung von 1 bis 7 Tagen
Wirkungsspektrum pro 5 Liter VE: bis 12500 m² je nach Anwendung
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung, Produktinformation und Anwendungsvorschriften auf der Packung lesen.
Anwendung:
Die Ungräser sollten 3-4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben.
Zur Sanierung stark verunkrauteter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander folgenden Jahren angeraten.
Doldenblütler, Ampfer und Brennnessel werden am besten im Blühstadium bekämpft.
Grüne Teile von Obstbäumen, Zier- und Nutzgehölzen u. ä. Dürfen nicht vom Spritzstrahl direkt oder indirekt (Abtrift) getroffen werden.
Bewährt hat sich eine Spritzung im Frühjahr und im Sommer.
Wirkstoff:
Glyphosat (N-Phosphonomethyl-Glycin) als Isopropylaminsalz
Formulierung:
Flüssig
Zusammensetzung:
450 g/l Glyphosat
Verpackung:
1 l, 5 l, 20 l, 640 l
Aufwandmenge:
je nach Segment: im Ackerbau und Nichtkulturland max. 4 l je ha, im Obst- und Weinbau max. 8 l je ha
Abbildung kann vom Orginalprodukt abweichen! ____________________________________________________________________________________________________
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewenden werden (§6 Absatz 2 PflSchG). Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen.
"Roundup Ultramax 5 Liter (nur 17,10 €/Liter)"
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