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Artikelnummer: 27440567 Aktualisieren

Reseller Magazin Februar 2011

Angaben zum Verkäufer

Verkäufer:
hschladt (20 star10) verified shop
Bewertungen:
100% positiv
Transaktionen:
3 Käufe | 17 Verkäufe
Mitglied:
seit 14.08.07 in Deutschland
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer (Firma: vss-medien Einzelunternehmen)
reseller-magazin-februar-2011
Sofort-Kauf Preis:
9,70 EUR (inkl. 1,55 EUR MwSt.) Sofort-Kauf
Angebotsende:
25.06.2012 18:39:08 Serverzeit (25T 02Std 59Min)
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Verkäufer trägt die Versandkosten.
Artikelstandort:
60389 Frankfurt am Main, Deutschland
Menge:
10/10 verfügbar

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Angebotsbeginn:
26.05.2012 18:39:08 Serverzeit
Angebotsdauer:
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Artikelinformationen

Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.

Artikel ab18:
Nein
Artikelzustand:
Neu
Artikelzustand:
Neu
Genre:
Business & Wirtschaft
Genre:
Marketing
Rücknahme:
NEIN
Sprache:
Deutsch
Treuhandservice:
Auvito Treuhandservice
Übersicht der Themen dieser Ausgabe:
• Mobile Commerce - Verkaufen übers Handy (Titelthema Februar)
• Ihren Shop in Google Maps/Google Places eintragen
• Pressemitteilungen und PR-Meldungen verfassen (Einzigartige Texte Workshop Teil 4)
• Eine Facebook-Firmenseite gestalten (Social Media Workshop Teil 3)
• Facebook - Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz (Social Media Workshop Teil 4)
Umfang: 124 Seiten
Format: PDF
Titelthema: Mobile Commerce
Mobile Commerce ist in aller Munde. Ein Kongress zum Thema jagt den nächsten. Diskussionsrunden, Consumer-Messen, Branchentreffen, ...
Begeisterung, wohin das Auge blickt!
Aber mal ganz ehrlich: Können Sie sich unter dem Begriff "Mobile Commerce" so richtig etwas vorstellen. Oder besser noch: "Couponing", "Location Based Services (LBS)", "Loyality programs", "QR-Code" oder "Augmented reality"? Alles klaro oder doch eher: Alles Bahnhof?
Damit der Zug nicht ohne Sie abfährt, haben wir uns einmal die Mühe gemacht und das Thema Mobile Commerce etwas genauer unter die Lupe genommen. Was ist denn nun dran am Hype? Alles nur heiße Luft oder doch ein völlig neuer Vertriebsweg? Und vor allem: Was kann man als Onlinehändler damit anfangen? Muss man jetzt unbedingt schon damit anfangen?
Fragen über Fragen. Antworten erhalten Sie im Artikel zum Titelthema "Mobile Commerce - Verkaufen übers Handy".
Inhalt des Artikels:
• Was ist Mobile Commerce?
• Entwicklung
• Aktuelle Zahlen und Fakten
• Die Zukunft
• Aktueller Stand
• Mitmachen oder abwarten?
• Fazit
Ihren Shop bei Google Maps eintragen ...
- durch einen Eintrag bei Google-Places.
Auch wenn Sie kein Ladengeschäft haben, ein Eintrag in Googles Landkarte kann auch Ihrem Onlineshop nicht schaden, denn ein solcher Eintrag generiert ungeahnte Möglichkeiten. Hätten Sie gedacht, dass Sie darüber Gutscheine an den Mann bringen können? Und sogar News, Fotos und Videos verbreiten können?
Alle diese Inhalte direkt bei Google. Das ist natürlich auch nicht schlecht für Ihre Suchmaschinenplatzierung!
Wie Sie einen solchen Eintrag schnell und problemlos machen und was es dabei so alles zu beachten gibt, verrät Ihnen unser Artikel "Ihr Shop in Google Maps".
Inhalt des Artikels (24 Seiten):
• Schritt-für Schritt-Anleitung mit aussagekräftigen Screenshots und wertvollen Hinweisen
Pressemitteilungen und PR-Meldungen
... und werden Sie gelesen?
Damit sind Ihre Pressemitteilungen gemeint. Man hört es ja heutzutage an jeder Ecke: "Schreiben Sie unbedingt Pressemitteilungen, Das macht Ihre Webseite auf einen Schlag bekannt." Leider wissen die meisten Leute gar nicht, wie eine richtige Pressemitteilung aussehen muss.
Da wird dann fleißig Produkt- und Eigenwerbung betrieben und heraus kommt eine PR-Meldung, die jeder Redakteur ungelesen in den Papierkorb donnert. Vielleicht halten Sie das auf den ersten Blick nicht für so schlimm, Hauptsache Backlink!, aber auf diese billige Art wird eine Menge Marketing-Potenzial einfach so verschleudert. Eine richtig verfasste Pressemitteilung kann nämlich viel mehr als nur einen Backlink auf einem drittklassigen Presseportal erzeugen!
Eine gute Pressemitteilung kann tatsächlich dazu führen, dass Ihre Firma in der Presse erwähnt wird, von einem richtigen Journalisten! Und auch wenn das nicht immer der Fall sein wird, auf Ihre Besucher wirkt eine Presse-Box voll mit seriösen, weil gut geschriebenen Pressemitteilungen unbedingt vertrauensbildend. Vor allem, wenn man bedenkt, was die Konkurrenz so abliefert!
Es lohnt sich also, ein wenig Zeit und Mühe in die Pressearbeit zu investieren. Wie Sie das richtig machen, zeigt Ihnen unser Artikel "... und werden Sie gelesen", geschrieben von einem erfahrenen Journalisten und Texter.
Inhalt des Artikel (26 Seiten):
• Grundlagen Pressearbeit
• Pressemitteilungen
• PR-Meldungen
• Presse- und PR-Portale
Eine Facebook-Firmenseite gestalten
In der letzten Ausgabe (01/11) im Januar hatten wir Ihnen ja gezeigt, wie Sie eine Facebook-Firmenseite erstellen. Damit allein ist es natürlich nicht getan. Deshalb zeigen wir Ihnen im dritten Teil unseres Social-Media-Workshops Schritt-für-Schritt mit einer Menge Screenshots und Beispielbildern wie Sie diese Seite professionell gestalten.
Inhalt des Artikels:
• Allgemeine Informationen
• Genehmigungen verwalten
• Das Profilbild
• Das Marketing
• Adminstratoren verwalten
• Anwendungen
• Handy
• Statistiken
• Hilfe
Facebook – Privatsphäre und Datenschutz
Vielleicht fragen Sie sich, warum wir gleich zwei Lektionen unseres Social-Media-Workshops in eine Magazin-Ausgabe gepackt haben. Eigentlich war geplant das Thema "Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz bei Facebook" mit in der Lektion "Eine Facebook-Firmenseite gestalten, Social-Media-Workshop Teil 3" zu behandeln, aber während der Arbeit daran wurde uns schnell klar, das dieses Thema zu wichtig ist, um einfach mal so nebenbei abgehandelt zu werden. Deshalb haben wir entschieden ihm eine eigene Lektion zu widmen.
Und wenn Sie diese Lektion durchgearbeitet haben, werden Sie wissen warum.
Übrigens, diese Lektion ist nicht nur als Teil unseres Workshops interessant. Auch wenn Sie schon eine funktionierende Facebook-Firmenseite haben sollten, kann ich Ihnen nur empfehlen, das Thema Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz gründlich zu studieren.
Inhalt des Artikels (23 Seiten):
• Schritt-für Schritt-Anleitung mit vielen Screenshots und wertvollen Hinweisen
• Auf Facebook vernetzen
• Inhalte auf Facebook teilen
• Anwendungen und Webseiten
Alle diese Artikel finden Sie in dieser Februar-Ausgabe des Reseller-Magazins.


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Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Unternehmen/Firma: Vss-verlag
Rechtsform: nicht eingetragener Einzelkaufmann,
Inhaber/Geschäftsführer: Hermann Schladt
Adresse: Walter-Hesselbach-Straße 89
60389 Frankfurt am Main
Telefon: 069-57001711
Fax: 069-57002007
St.Nr. 13 865 3358 6-G 10 Frankfurt I
USt-IdNr.: DE201707047

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

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