Für den Treuhandservice müssen wir eine geringe Gebühr erheben. Diese liegt immer bei 1% des Warenwertes, jedoch mindestens bei 1€ pro Transaktion. Der Preis für den Treuhandservice wird immer dem Käufer berechnet. Der Service kann von dem Käufer im Kaufprozess gewählt werden.
Um Käufer und Verkäufer besser schützen zu können, hat AuVito eingeführt, dass der Treuhandservice automatisch mit als Zahlungssystem angegeben wird. Dies gilt solange, bis ein Verkäufer mindestens 10 positive Bewertungen erhalten hat. Danach können Verkäufer wieder optional wählen, wie Ware bezahlt werden soll. Der Treuhandservice wird auch erst ab 10,00€ wirksam.
Bei Listungen von Auktionen, Shopartikeln oder Festpreisangeboten zu AuVito, stellt sich die Zahlungsoption „Treuhandservice“ von allein ein, sodass keine weitere Arbeit entsteht.
Hier noch ein Hinweis. Derzeit ist es Schweizer Usern aus administrativen Gründen noch nicht möglich den Treuhandservice auszuwählen!
Funktionsweise des AuVito-Treuhandservices:
Kurzbeschreibung:
Treuhandauftrag wird angelegt
Käufer überweist das Geld auf das Treuhandkonto
Treuhandservice bestätigt den Geldeingang, Bestätigungsmail an den Verkäufer
Verkäufer sendet die Ware an den Käufer
Käufer prüft die Ware und bestätigt den Erhalt
Treuhandservice überweist dem Verkäufer das Geld
Der Treuhandauftrag ist abgeschlossen
Sie werden stets durch Email und ihre Übersicht zu den Treuhandaufträgen in "Mein Konto" über alle wichtigen Schritte des Treuhandauftrages informiert.
Ausführlicher Ablauf eines Treuhandauftrages:
Nach dem Start besteht der erste Schritt darin, dass der Käufer den kompletten Geldbetrag auf das AuVito- Treuhandkonto überweist.
Der Treuhandbetrag ist die Gesamtsumme aus dem Verkaufspreis und weiteren anfallenden Kosten (z.B. Versand, Versicherung, Verpackung, Treuhandgebühr). Bei der Überweisung ist es wichtig, dass der Käufer die Auktionsnummer als Verwendungszweck seiner Überweisung angibt. Nur so kann seine Zahlung schnell und sicher zugeordnet werden.
Sobald das Geld auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, werden Käufer und Verkäufer benachrichtigt. Der Verkäufer organisiert den Versand der Ware selbst und ändert den Status in "Ware versandt".
Meldet der Käufer anschließend einen Mangel an der Ware, behält der AuVito- Treuhandservice den Verkaufspreis ein und fordert beide Parteien auf, sich innerhalb von 30 Tagen zu verständigen. Dabei muss geklärt werden, was mit der Ware und dem Geld geschehen soll und wer welche Kosten trägt. Erst nachdem sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben, wird das Treuhandverfahren gemäß den gemachten Anweisungen fortgesetzt. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten müssen Käufer und Verkäufer immer direkt miteinander klären. Der AuVito- Treuhandservice bleibt als unabhängiger Treuhänder neutral.
>>WICHTIG hierbei ist es, dass beide Parteien den jeweils erledigten Schritt in Ihrem Mein - Konto - Bereich unter Treuhandaufträge immer kennzeichnen, d.h. Ware bezahlt, Ware versandt, Ware erhalten & geprüft, Bezahlung erhalten usw.<<
Meldet sich der Käufer 9 Tage nach Eintragung des Warenversandes durch den Verkäufer nicht, wird der Verkaufspreis an den Verkäufer überwiesen. Der Käufer wird 3 Tage vor Ablauf dieser Frist per Email daran erinnert und kann Widerspruch einlegen.
Beachten Sie hierzu auch die AGB für den Auvito- Treuhandservice!
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