CYANUREX ® - Kupfer(I)Chlorid (CuCl) gegen Blausäure und Schwefelverbindungen im Destillat
Packungsgröße 20 g für 75 bis 100 Liter Steinobstmaische oder 150 Liter sonstige Maischen im wiederverschließbaren Döschen.
Zur Vermeidung von Blausäure (Cyanid) in Steinobstmaischen sowie Schwefelverbindungen in allen Brennmaischen.
Bei der Vergärung von Obst oder stärkehaltiger Produkte (Korn, Kartoffeln etc) entstehen als unerwünschte Begleitprodukte giftige und unangenehme schmeckende Schwefelverbindungen, die z. T. in das Destillat übergehen. Die vielfach als Gegenmittel beschriebene Kupferblase als Katalysator erweist sich im Allgemeinen als unwirksam. Professionelle Brennereien verlassen sich seit vielen Jahren auf ein wirksames Zusatzmittel, das unter dem Markennamen CYANUREX bekannt und patentiert ist.
Darüber hinaus entsteht bei der Vermaischung von Steinobst mit den Steinen Cyanid, das sich später im Destillat in des als krebserregende Substanz eingestufte Ethylcarbamat (EC) umwandelt.
CYANUREX, ein seit Jahrzehnten auf den Markt eingeführten wirksamen Mittel, wirkt dem Übergang dieser unerwünschten Nebenprodukte in das Destillat entgegen, indem es diese Stoffe in der Schlemme bindet.
Die Dosierung bei Steinobst ermittelt man im Allgemeinen nach Probedestillationen mittels Cyanid-Test, der ebenfalls hier im Shop erhältlich ist. Der Test enthält neben den erforderlichen Arbeitsmitteln und Reagenzien auch eine genaue Anleitung zur Durchführung des Tests. Eine Überdosierung sollte vermieden werden, um die Umwelt bei der Entsorgung der Schlemme nicht unnötig mit Kupferverbindungen zu belasten.
Falls eine Probedestillation nicht durchführbar ist, dosiert man bei geringem Steinanteil etwa 10 g CYANUREX auf 50 Liter Steinobstmaische und bei hohem Steinobstanteil 15 g.
Bei allen anderen Maischen dosiert man für die Bindung von Schwefelverbindungen ca. 6 - 7g (ca. 1/3 Döschen) CYANUREX auf 50 Liter Maische.
Durchführung des Verfahrens zur Dosierung von CYANUREX in Steinobstmaischen:
1. Einmalige Destillation mit Verstärker:
Kupfer(I)-Chlorid-Bedarf durch Probedestillation und Blausäurebestimmung ermitteln (s. entsprechende Anleitungen);
-
Falls Probedestillation nicht möglich, mit Kupfer(I)-Chlorid
-Zusatz von 10 g pro 50 Liter Maische, bei hohem Steinanteil mit 15 g rechnen;
-
Brennblase mit Maische befüllen;
-
Erforderliche Kupfer(I)-Chlorid -Menge mit einem Löffel aus der Packung entnehmen und in einem Becherglas abwiegen;
-
Kupfer(I)-Chlorid auf die Maische geben, kurz einrühren oder mit etwas Wasser einspülen;
-
Destillieren unter Vorlauf-, Mittellauf- und Nach-laufabtrennung;
-
Blausäuregehalt des Mittellaufes mit CYANID-Test-Teststäbchen prüfen. Ggf. Kupfer(I)-Chlorid -Zusatz beim nächsten Brand erhöhen.
2. Rohbrand- / Feinbrand-Verfahren:
Maischen ohne Kupfer(I)-Chlorid -Zusatz destillieren;
-
Gesammelte Rohbrände mit Schliessmann CYANID-Test-Teststäbchen auf Cyanidgehalt untersuchen;
-
Erforderliche Kupfer(I)-Chlorid -Dosis gemäß ausführlicher Verfahrensanleitung berechnen;
-
Kupfer(I)-Chlorid vor der Feinbrandherstellung zum Rohbrand in die Brennblase geben;
-
Feinbrand unter Vorlauf-, Mittellauf- und Nachlaufabscheidung herstellen;
-
Spätestens bei 50 %vol an der Vorlage auf Nachlauf umschalten.
3. Ermittlung des Kupfer(I)-Chlorid
- Bedarfs mittels Probedestillation:
-
Mit Probedestilliergerät 200 ml Maische mit 200 ml Wasser verdünnen und langsam 80 ml abdestillieren.
-
Blausäuregehalt des Probedestillates mit dem CYANID-Test ermitteln;
-
Entsprechend dem festgestellten Blausäurege-halt Kupfer(I)-Chlorid -Bedarf nach Tabelle in der ausführlichen Gebrauchsanweisung ermitteln.
4. Prüfung auf Vollständigkeit der Cyanid-Abtrennung:
-
Blausäuregehalte bei jedem Brand im Mittellauf mit dem CYANID-Test prüfen;
-
Destillate mit Blausäuregehalten über 1 mg/l (berechnet auf Trinkstärke) separat lagern und nochmals umbrennen;
-
Nachläufe und Destillate mit „unbekannter Vorgeschichte und Herkunft“ umbrennen, da EC-Gehalt erhöht sein kann.
Sicherheitshinweise:
Kupfer(I)-Chlorid ist ein Brennereihilfsstoff, der nur vor der Destillation von Maischen oder Rohbränden dem Brenngut zugesetzt werden darf. Kupfer(I)-Chlorid ist dicht verschlossen, dunkel und trocken aufzubewahren. Kupfer(I)-Chlorid darf nicht in Hände von Kindern gelangen! Der Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten ist zu vermeiden, Staub nicht einatmen! Im Falle des Hautkontaktes gründlich mit Wasser abspülen! Kupfer(I)-Chlorid ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken! Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen!
Stichworte: Destille, Destillen, Destilliergerät, Schnapsbrennen, Schnaps brennen,Brennerei, Schnapsbrennerei
Bei Versand ins außer-Europäische Ausland / When Shipping into extra-European contries:
Gebühren, Steuern und Zölle für den Warenimport sind nicht im Artikelpreis oder den Versandkosten enthalten. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen / Import duties, taxes and charges are not included in the item price or shipping charges. These charges are the buyer's responsibility. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Bieten und Kaufen bei Ihrer zuständigen Zollbehörde, welche zusätzlichen Gebühren anfallen können / Please check with your country's customs office to determine what these additional costs will be prior to bidding/buying. Diese Gebühren werden üblicherweise von der Zollbehörde oder dem Versandunternehmen eingefordert. Bitte verstehen Sie diese nicht als zusätzliche Versandkosten / These charges are normally collected by the delivering freight (shipping) company or when you pick the item up – do not confuse them for additional shipping charges. Wir geben keine falschen Zollerklärungen an – so deklarieren wir Waren z.B. nicht unter Wert oder als Geschenk, um Steuern oder Zölle zu umgehen. Das wären Verstöße gegen internationales Handelsrecht / We do not mark merchandise values below value or mark items as "gifts" - Governmental regulations prohibit such behavior.
Destillieranlage, Destillieranlagen, Destillen, Destilliergerät, Destilliergeräte, Schnapsbrennanlage, Schnapsbrennanlagen, Schnapsdestille, Schnapsdestillen, ätherisches Öl, ätherische Öle, Hydrolat, Hydrolate