Artikelvorlage Auvito
Businessplan Tierarztpraxis
Tierarztpraxis
Dieses abgabefertige Existenzgründungskonzept ist als Vorlage für das
Arbeitsamt und Banken gedacht und wurde nach den vorgeschriebenen
Empfehlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
durch die Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH
erarbeitet. Dem Existenzgründer wird u.a. Insiderwissen über die
Branche selbst und die Vorgehensweise bei der Markterschließung und der
Einrichtung der Praxisräume vermittelt.
Dieses Konzept besteht aus drei Teilen:
- einem
Worddokument mit ausführlichen konzeptioneller Darstellung der gesamten
Gründungsvorbereitung sowie einer Risikoanalyse - siehe dazu Leseprobe
(Gliederung)
- 20
dazugehörige verknüpfte Excelanlagen, die speziell die
betriebswirtschaftliche Planung beinhalten (Wettbewerbs-, Umsatz-,
Personal-, Investions-, Rentabilitäts-, Liquititäts- und
Cachflow-Analyse)
- ein
finanzamtkonformes Kassenbuch, damit die Buchungen in der Praxis stimmen
Das Wesen des
tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt:
„Die/der
Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der
Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und
Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den
Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie
Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf
eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft
hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner
Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der
berufene Schützer der Tiere.“
Ähnlich wie in der
Humanmedizin gibt es unter Tierärzten diverse
Spezialisierungen im Rahmen der postgradualen Weiterbildung zum
Fachtierarzt. Dabei gibt es sowohl disziplinabhängige Fachtierärzte (z.
B. Chirurgie, Pathologie, Innere Medizin), tierartenbezogene
Spezialisierungen (z. B. Kleintiere, Pferde, Rinder, Schweine,
Geflügel) und neben den eigentlichen Fachtierärzten sog.
Gebietsbezeichnungen (z. B. Augenheilkunde, Akupunktur) usw.
In der Landwirtschaft
spielt die Veterinärmedizin eine große Rolle.
Hier geht es unter anderem um den Tierseuchenschutz, so dass auch die
Tötung von Tierherden bei Infektionen (MKS, BSE u.ä.) und der Schutz
des Menschen vor Tierkrankheiten (Zoonosen wie Tollwut u.ä.) in den
Bereich der Veterinärmediziner fallen.
Während bei
„Luxustieren“ wie Pferden sowie kleinen Haus- und
Heimtieren wie Hunden, Katzen oder Meerschweinchen eine der
Humanmedizin vergleichbare Versorgung möglich ist, unterliegt die
medizinische Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere hauptsächlich den
Aspekten der Wirtschaftlichkeit.
Es besteht
Niederlassungsfreiheit für approbierte Tierärzte. Lediglich
die Anmeldung bei der örtlichen Tierärztekammer ist vorausgesetzt.
Für eine Hausapotheke
muss man sich beim Veterinäramt anmelden, wenn die Medikamente verkaufen werden
sollen.
Um Betäubungsmittel für eine
OP beziehen zu können, benötige ich die Registriernummer vom Bundesgesundheitsamt.
Freiberufler:
Als solcher muss ich
das Finanzamt von der Aufnahme meiner
selbständigen Tätigkeit unterrichten. Zuständig ist das Finanzamt der
Gemeinde, in der ich mich niederlasse.
Weiterbildungsverpflichtung:
Nach den
Kammergesetzen und den Berufsordnungen ist ein im Berufsleben
stehender Tierarzt zu ständiger Weiterbildung verpflichtet
(Sorgfaltspflicht). Die Kammern ihrerseits haben den gesetzlichen
Auftrag, diese Fortbildung zu gewährleisten. Zur Koordination und
Organisation der verschiedenen Fortbildungsangebote, die die
verschiedenen tierärztlichen Einrichtungen anbieten, wurde die ATF ins
Leben gerufen. Von dort und von meiner Kammer erhalten ich die nötigen
Unterlagen über die geplanten Seminare.
Werbebeschränkungen:
Laut Berufsordnung
gelten enge Vorschriften für Praxisschild und
Anzeigen. Werbung für die eigene Tätigkeit oder die Tätigkeit von
Kollegen ist verboten. Allerdings besteht "an einer sachlich
zutreffenden und nicht irreführenden Information über eine
Tierarztpraxis ein Allgemeininteresse", urteilte das
Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1644/01). Mit dieser Begründung
wurden Zeitungsannoncen, in denen Sprechzeiten veröffentlicht werden,
zugelassen.
- Über das konkrete
Leistungsangebot der Praxis dürfen Kollegen in
sachlicher Form informiert werden, insbesondere im Rahmen von
Kooperationen.
- Innerhalb der Praxisräume sind
Flyer oder Aushänge gestattet, soweit
sie sachliche medizinische Informationen geben oder die
Praxisorganisation erläutern. Eine werbende Herausstreichung der
eigenen Leistungen ist auch dabei untersagt.
- Erlaubt sind Einträge in
Tierärzteverzeichnisse, sofern diese allen
Ärzten offen stehen und der Grundeintrag kostenlos ist (z.B.
Branchenbruch). Detaillierte Informationen zu der zum Teil recht
unterschiedlichen Bewertung und Handhabung des Standesrechts sowie zur
Entwicklung der Rechtsprechung im Einzelfall erhalten ich bei meiner
Kammer.
Wir zeigen Ihnen wie es richtig geht!
Sie erhalten einen
ausführlichen Textteil und ein umfangreiches Tabellenwerk.
In
dieser Vorlage zum Businessplan finden Sie u.a. folgende wichtige
Praxisfragen beantwortet, deren Inhalte Sie unbedingt bei einer
Gründung kennen sollten:
-
Wieviel und was für
Tierpatienten muss ich haben, um als Arzt erfolgreich zu sein?
-
Wie gestalte ich meinen
Investitionsplan - ohne den Überblick zu verlieren?
-
Was sollte ich zusätzlich
meinen Kunden anbieten?
-
Wie hoch ist mein Rohertrag I?
-
Wer gestaltet mir meinen
Internetauftritt mit integrierter Suchmaschinenoptimierung
unter Einbindung von Fördermöglichkeiten?
-
Welche Kosten kommen auf mich
zu und wie wirken diese sich auf die Rentabilität und Liquidität aus?
und
viele andere Informationen...
Hinweis: Für
Käufer, die kein Excel oder Word besitzen, gibt es als
Alternative Open
Office. Sie erhalten von uns die Adresse wo Sie diese kostenfreie
Office-Suite sofort herunterladen können. Damit kann man den
Businessplan problemlos anpassen bzw. verändern!
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